Unter dem Dach des Wasserverbandstages e.V. Niedersachsen / Bremen / Sachsen-Anhalt (www.wasserverbandstag.de) ist die Sielacht Wittmund als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine von 114 Verbänden in Niedersachsen.
Auf unserer Website informieren wir über die
Sielacht Wittmund
als
Entwässerungsverband für die Gewässer II. Ordnung.
Das Team der Sielacht Wittmund wünscht Ihnen frohe Ostern!
Karfreitag und Ostermontag ist unser Büro nicht besetzt,
ab dem 02.04.2024 sind wir wieder für Sie da.
28.03.2024 Baumaßnahmen in Carolinensiel
Liebe Einwohner von Carolinensiel,
Liebe Gäste,
die örtliche Presse hat in den letzten Tagen über die nunmehr beginnenden Baumaßnahmen berichtet. Um Ihnen einen Überblick über alle Maßnahmen geben zu können, haben sich alle Projektbeteiligten dazu entschieden, die Projekte komprimiert auf einer Homepage vorzustellen und zu begleiten. Die Projekte sind zukunftsweisend für Carolinensiel und Harlesiel und sind somit mit dem Namen "Caro2030" passend überschrieben. Zur Homepage gelangen Sie hier.
Unterlagen des ersten Informationsabends im Jahr 2023 erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Wittmund.
23.02.2024 Versand der Beitragsbescheide für das Jahr 2024
Sehr geehrte Beitragszahler,
Sehr geehrte Beitragszahlerinnen,
in den nächsten Tagen werden wir die Beitragsbescheide für das Jahr 2024 versenden. Aufgrund der gestiegenen Kosten ist unsererseits eine Beitragsanpassung vorgenommen worden. Wir hatten Sie bereits in einem Artikel des Anzeiger für Harlingerland anlässlich unserer Ausschusssitzung dahingehend informiert. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier oder ebenfalls gern in der Geschäftsstelle oder per Telefon.
Wenn Sie in Zukunft Ihren Beitragsbescheid per E-Mail erhalten möchten, so hinterlassen Sie uns gern Ihre E-Mail-Adresse. Sie leisten damit ebenfalls einen Beitrag für eine nachhaltige und ressourcenschonende Ausrichtung der Sielacht. Hier geht es zur Mitteilung.
Sofern Sie der Sielacht Wittmund in der Vergangenheit bereits ein SEPA-Mandat übermittelt haben, wird die Sielacht Wittmund den Beitrag automatisch Anfang April von ihrem Konto abbuchen.
DER VERBAND
Unter dem Dach des Wasserverbandstages e.V. Niedersachsen / Bremen / Sachsen-Anhalt (www.wasserverbandstag.de) ist die Sielacht Wittmund als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine von 114 Verbänden in Niedersachsen.
Der Verband hat die Aufgabe, auf einer Gesamtfläche (Verbandsgebiet) von 22.070 ha, das überschüssige Oberflächenwasser schadlos durch die Vorfluter (Gewässer II. Ordnung) und das Siel bzw. das Schöpfwerk in Harlesiel in die Nordsee abzuführen. Bei den sogenannten Vorflutern handelt es sich um ein dichtes Netz von 112 Gewässern mit einer Gesamtlänge von etwa 275 km. Von diesen Gewässern hat die Harle als wichtigstes Gewässer eine Länge von ca. 23 km.
Wie finanziert sich der Verband ?
Die Sielacht Wittmund als öffentl. rechtl. Körperschaft finanziert sich fasst ausschließlich durch die Beiträge der Mitglieder.
Mitglieder sind gemäß § 2 der Verbandssatzung alle Eigentümer der im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke (dingliche Mitglieder). Der Beitrag ruht somit als dingliche Last auf dem Grundstück. Nach dem Niedersächsischen Wassergesetzt wird der Flächenmaßstab angewandt.
Der Hektarsatz wird jedes Jahr vom Verbandsausschuss bei den Haushaltsberatungen festgelegt.
Ab dem Jahre 2024 liegt der Hektarsatz und somit auch der Mindestbeitrag bei 25,00 € .
Was sind Erschwernisbeiträge ?
Ein Erschwernisbeitrag ist vom Mitglied zusätzlich zum normalen Flächenmaßstab dann zu zahlen, wenn Besonderheiten des Grundstücks zu einem verstärken oder erhöhten Wasserabfluss führen und dadurch erhöhte Unterhaltungsaufwendungen beim Verband entstehen.
Bei den Erschwernisbeiträgen wurde im Nds. Wassergesetz eine Tabelle eingefügt. Dabei ist die Höhe an den Grad der Versiegelung geknüpft.
1 facher Hektarsatz für leicht versiegelte Flächen wie z.B. Sportflächen.
2,5 facher Hektarsatz für mittelleicht versiegelte Flächen wie z.B. Straßen.
4 facher Hektarsatz für stärker versiegelte Flächen wie z.B. bebaute Grundstücke, Parkplätze.
Grundlage der Beitragshebung sind die Grundbuch- und Katasterdaten zum 01. Januar des Beitragsjahres. Wird nach dem 1.1. ein Grundstück veräußert oder grundbuchlich geändert, wirkt sich dieses nicht auf die Beitragspflicht aus.
Da der Beitrag, oft nur in geringer Höhe, nur einmal jährlich gezahlt werden muss, ist zu empfehlen, hierfür dem Verband eine
Einzugsermächtigung zu erteilen. Bitte geben Sie jedoch unbedingt die Beitrags-Nr. an! Die Beitragsbescheide werden jährlich im Monat März versandt. Zahlungspflichtig ist jeder, der am 01. Januar des Beitragsjahres als Grundstückseigentümer im Grundbuch beim Amtsgericht eingetragen war. Die Zahlungspflicht besteht für das gesamte Beitragsjahr.
Bereich / Aufgabe | Name | E-Mail-Adresse | Telefon |
---|---|---|---|
Obersielrichter | Udo Hinrichs | info@sielacht-wittmund.de | 0 44 62 - 51 47 |
Sielrichter | Ingo Schild | info@sielacht-wittmund.de | 0 44 62 - 51 47 |
Geschäftsführung | Ralf Abels | ralf.abels@sielacht-wittmund.de | 0 44 62 - 20 99 830 |
Verwaltung | Frank de Buhr | frank.debuhr@sielacht-wittmund.de | 0 44 62 - 20 99 831 |
Verwaltung | Ulrike Pelka | ulrike.pelka@sielacht-wittmund.de | 0 44 62 - 20 99 832 |
Gewässerbeauftragter | Holger Fischer | holger.fischer@sielacht-wittmund.de | 0 44 62 - 20 99 834 |
Bauhof | Christian Hinners | 0 44 62 - 51 47 | |
Bauhof | Timo Jacobs | 0 44 62 - 51 47 |
Bereich / Aufgabe | Name | E-Mail-Adresse | Telefon |
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Schöpfwerksmeister | Dennis Pelka | schleuse@hafenzweckverband-harlesiel.de | 0 44 64 - 472 |
1.Stellvertreter | Volker Thomssen | schleuse@hafenzweckverband-harlesiel.de | 0 44 64 - 472 |
2. Stellvertreter | Robert Rassau | schleuse@hafenzweckverband-harlesiel.de | 0 44 64 - 472 |
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© Alle Rechte vorbehalten
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